§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der creo-media GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge über Webdesign. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden.
(2) Der Auftragnehmer entwickelt ein Konzept für eine Website des Auftraggebers und erstellt diese Website. Der Auftragnehmer wird im Auftrag und im Namen des Auftraggebers für die Einstellung der Website in das World Wide Web, für die Abrufbarkeit der Website über das Internet sowie die Auffindbarkeit in Suchmaschinen Sorge tragen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Beauftragung der Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) sowie der Beschaffung einer Internet-Domain.
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss
(1) Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sie gelten längstens für vier Wochen nach Abgabedatum. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages durch den Auftragnehmer zustande.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website nach dem aktuellen Stand der Technik zu beraten.
(3) Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
(4) Der Auftragnehmer wird für eine hohe gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns, aber auch im Bereich der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Programmierung von Software, die sowohl die im einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Auftraggeber abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt. Der Auftragnehmer wird Programmiersprachen und -techniken verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen und soweit möglich Standardlösungen zum Einsatz bringen.
(6) Der Anbieter wird mit dem Kunden die Bildschirmauflösung sowie die Internet-Browser sowie mobilen Anwendungen abstimmen, auf die die Website zu optimieren ist.
§ 3 Inhalt und Projektphasen
(1) Der Auftraggeber stellt die in die Website einzubindenden Inhalte (insb. Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Grafiken und Videos) zur Verfügung. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Im Übrigen gilt § 11 Abs. 4.
(2) Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch den Auftragnehmer erfordern eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs vereinbaren die Parteien, dass die Entwicklung und Erstellung der vertragsgegenständlichen Website in fünf Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden aufgezählten Phasen 1 bis 5 stattfinden:
Anforderungskatalog
Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst einen Anforderungskatalog für die Website. Grundlage sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesen in angemessener Weise unterstützen. Der Anforderungskatalog soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben.
Konzeptphase
Auf der Basis des Anforderungskataloges erarbeitet der Auftragnehmer ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern, Animationen, Social Links sowie von Fotos, Logos, Grafiken, Videos und anderen Anwendungen. Ferner ist die Auswahl der technischen Grundlagen der Website festzulegen, d.h. zum Beispiel die Wahl eines Content-Management-Tools, von Gestaltungstemplates oder Standardlösungen.
Entwurfsphase
Auf der Basis des mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzepts erstellt der Auftragnehmer eine Grundversion der Website. Die Grundversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Websites verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts und die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern und Animationen.
Fertigstellungsphase
Auf der Basis der mit dem Auftraggeber abgestimmten Grundversion der Website stellt der Auftragnehmer die Website in gebrauchstauglicher Form fertig.
Pflegephase
Nach der Fertigstellung der Website und der Einstellung der Website in das World Wide Web wird der Auftragnehmer die Website nach den Vorgaben des Auftraggebers und in Abstimmung mit diesem laufend aktualisieren und warten, sofern der Auftraggeber einen gesonderten Web-Pflegevertrag abschließt.
§ 4 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die folgenden Teilleistungen durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen:
• Anforderungskatalog (§ 3 Abs. 2 Aufzählung 1);
• Konzept (§ 3 Abs. 2 Aufzählung 2);
• Grundversion der Website (§ 3 Abs. 2 Aufzählung 3);
• Website (§ 3 Abs. 2 Aufzählung 4).
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
(2) Soweit die Parteien im Einzelfall vorab keine anderweitige Regelung treffen, ist der Auftragnehmer lediglich berechtigt, dem Auftraggeber Reisespesen in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Für Mehraufwand vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von EUR 50,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen Viertelstunden abgerechnet. Als Mehraufwand gelten alle Leistungen des Auftragnehmers, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer nach Abnahme des Anforderungskatalogs, nach Abnahme des Konzepts, nach Abnahme der Grundversion oder nach Abnahme der fertiggestellten Website auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl der Kunde bereits zur Abnahme verpflichtet ist.
(4) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettobeträge, fällig zuzüglich der zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung geltenden Umsatzsteuer und ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungserhalt.
(5) Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist bei erbrachter Leistung fällig. Der Auftragnehmer behält sich allerdings vor, bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum als zwei Wochen erstrecken, Teilrechnungen zu stellen, die sich an dem Projektfortschritt orientieren.
§ 6 Zahlungsverzug, Verzugszinsen
(1) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen für angefangene Aufträge zu verlangen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Arbeiten an laufenden Aufträgen einzustellen.
(2) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
§ 7 Liefertermine
(1) Liefertermine sind nur gültig, sofern sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistung von vier Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter § 11.
(2) Verzögert sich die Lieferung bzw. Leistungserbringung des Auftragnehmers, ohne dass dies durch den Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere in Folge von Streik oder in anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstandenen Verzögerung.
§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Auftraggeber ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Optimierung der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Dies gilt auch für die Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlicher Informationen. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
(2) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens unverzüglich nach Abschluss der Entwurfsphase (§ 3 Abs. 2 Aufzählung 3) die Titel der einzelnen Seiten der Website, einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titels, Keywords, Descriptions), damit der Auftragnehmer die Titel, Schlüsselworte und Beschreibungen mittels Metatags in den Quellcode integrieren kann.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer insb. folgende Zugangsdaten und Kontaktdaten für die Dauer der Zusammenarbeit zu überlassen und Änderungen an den Zugängen unverzüglich mitzuteilen:
• Administratorzugang zu allen Installationen
• FTP-Zugangsdaten
• KIIS Zugangsdaten
• Domainverwaltungsdaten
• Daten des Hostproviders
§ 9 Eigentum
Der Auftragsgegenstand des Auftragnehmers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf der Auftragsgegenstand nur in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter veräußern.
§ 10 Urheberechte
(1) Das Urheberrecht für Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Auftrages liegt beim Auftragnehmer. Mit der vollständigen Zahlung der vertraglich festgelegten Vergütung an den Auftragnehmer erhält der Auftraggeber ein ausschließliches sowie räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an dem Auftragsgegenstand. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber nicht, Bestandteile oder Gestaltungselemente des Auftragsgegenstandes für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen.
(2) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.
(3) Bei der Erstellung von Websites wird der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers diesen in geeigneter Weise auf dem Auftragsgegenstand als Hersteller bzw. Gestalter des Werkes benennen
§ 11 Mängelrüge, Haftung
(1) Der Auftraggeber hat den gelieferten Auftragsgegenstand beim Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei dem Auftragnehmer, gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
(2) Ist der Auftragsgegenstand mangelhaft, liefert der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers einen Ersatz oder bessert nach. Schlägt die zweite Nachbesserung oder die zweite Ersatzlieferung nach angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Vergütung oder Rückgängigmachung des Auftrages verlangen.
(3) Für Mängel der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts für individuell erstellte Software.
(4) Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (ins. aus dem Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberecht) zu überprüfen. Entsprechendes gilt für Anbieterinformationen (insb. Impressum und Datenschutzerklärung) und Anwendungen, welche der Auftraggeber bereithalten möchte (bspw. Cookies).
(5) Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und diesem die Kosten in angemessenem Umfang zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(6) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.
(7) Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit Aufträgen an den Auftragnehmer ergebenden Streitigkeiten ist Hannover.