Aufklärungskampagne gegen Antisemitismus

Für das Niedersächsische Justizministerium entwickelte creo-media die Aufklärungskampagne. Ziel war es, Vorurteile sichtbar zu machen und Antisemitismus emotional, verständlich und alltagsnah zu thematisieren. Die crossmediale Kampagne umfasst Konzeption, Gestaltung, Textentwicklung sowie Printmedien und digitale Kommunikationsmittel.

Ziel war es, ein komplexes gesellschaftliches Thema zugänglich zu machen und Menschen im Alltag zu erreichen.

Die Kampagne verbindet klare Botschaften mit Formaten im öffentlichen Raum.

Antisemitismus basiert

„nicht auf Erfahrungen 

und Tatsachen, 

sondern auf Hörensagen“

Antisemitismus ist nach wie vor ein gesellschaftliches Problem. Pauschale Feindlichkeit gegenüber Juden blickt auf eine mehr als 2.000-jährige unrühmliche Geschichte zurück und spiegelt sich heute unter anderem in Israelkritik, Kapitalismuskritik oder in einer falsch verstandenen Erinnerungskultur wider.

In einer Initiative darf es nicht um ohnehin vom Gegenübernicht akzeptierte oder unverstandene Argumente gehen,sondern der Aufbau muss bewusst emotional sein.Ein Gedanke an Hannahs Arendts Essay „Banalität des Bösen“ liegt nicht fern, wenn Arendt diese Banalität in einem Rundfunk-Interview aus dem Jahr 1964 schlichtweg als „Unwille, sich je vorzustellen, was eigentlich mit dem anderen ist“ bezeichnet.

Würde ein Wille zur Vorstellung und Empathie von uns geweckt oder zumindest ein Anstoß geliefert, wäre schon Einiges erreicht.

Logo? No Logo

Ginge es um ein Produkt oder das Etablieren einer Marke, so wäre der Fall klar und der Wiedererkennungswert relevant.

In unserem Fall ist allerdings eine Beeinflussung eines individuellen und kollektiven „Mindsets“ das Ziel. Und dafür ist nicht zwingend eine Überschrift, ein Name oder eine Urheberschaft erforderlich.

 

Anders formuliert:

ein Plakat oder Spot wirkt auch ohne Logo.

Einzig und allein die Aussage zählt: unabhängig vom Urheber. Ein wenig lässt sich hier Roland Barthes ins Feld führen, nach dem ein Text für sich steht und im „Hier und Jetzt“ funktioniert. Hiervon ausgenommen ist natürlich ein möglicherweise juristisch erforderlicher Verweis für den allerdings ein kurzer Satz oder das Logo des Landes Niedersachsen ausreichen würde. 

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